Am 6.05.2000 ereignete sich in der Wulfbachquelle bei Mühlheim an der Donau ein tödlicher Höhlentauchunfall. Nach diesem Unfall hat die Stadt Aach am 6.12.2000 eine Polizeiverordnung erlassen, die das Tauchen in der Aachquelle verbietet. Die Polizeiverordnung sieht jedoch Ausnahmen vor. Dazu ist nach einem festgelegten Genehmigungsverfahren vorzugehen.
Dieses Genehmigungsverfahren zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zum Tauchen in der Aachquelle wurde durch den Bürgermeister der Stadt Aach am 30.11.2005 neu geregelt.
Zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zum Tauchen in der Aachquelle kann dieser Antrag verwendet werden.
Um das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, wurden diese weiteren Infos zusammengestellt.
Höhlentauchgruppe Aachprojekt
Text: Joachim K+
Letzte Änderung: 20.12.2005